Vorratsdatenspeicherung – ein Blick dahinter

(von links nach rechts): Maria Noichl, MdEP; Thomas Frank, stellv. Vorsitzender SPD-Unterbezirk Rosenheim Stadt; Dr. Gerhard Schmid, MdEP a.D.; Abuzar Erdogan, stellv. Vorsitzender der JUSOS Rosenheim Stadt; Josef Parzinger, Vorsitzender der JUSOS Oberbay

28. Oktober 2015

Auf Einladung der JUSOS Oberbayern und der JUSOS Rosenheim Stadt referierte der ehemalige Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Dr. Gerhard Schmid, im Gasthof Höhensteiger zum Thema „Vorratsspeicherung – ein Blick dahinter“.

Warum er sich angesichts der aktuellen Flüchtlingsfrage auch mit einem anderen Thema beschäftige, begründete der ehemalige SPD-Europaabgeordnete klar und deutlich: „Gute Politik muss einerseits auf die aktuellen Sorgen der Menschen eingehen und nahe bei ihnen sein. Sie darf aber das Grundsätzliche nicht aus den Augen verlieren, sonst verkommt sie zum Opportunismus“.

Schmid erläuterte zunächst die europäische Vorgeschichte des Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesminister Heiko Maas, der am 16. Oktober 2015 im Deutschen Bundestag, ergänzt um eine Revisionsklausel, beschlossen worden war. Um das Gesetz gibt es kontroverse Diskussionen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) erklärte, dass der Gesetzentwurf nicht nur unverhältnismäßig sei, sondern auch nicht belege, dass das Instrument für die Strafverfolgung überhaupt erforderlich und geeignet sei.

Schmid zeigte auf, dass bereits bestehende nationale Zugriffserlaubnisse der Sicherheitsbehörden geeignet seien, Straftaten aufzuklären oder Gefahren abzuwehren. Mit dem neuen Gesetz dürften nur Metadaten von Kommunikationen zwischen Personen gespeichert werden, ebenso die Standortdaten. Der Inhalt der Kommunikation, die Verbindungdaten im Zusammenhang mit verschickten E-Mails, wie auch vom Nutzer aufgerufene Internetseiten, dürften dagegen nicht gespeichert werden. Auch sei es verboten, Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile zu erstellen. Dass das Speichern von Metadaten nicht erst durch das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz beginne, sondern dass dies bei den meisten Telekommunikationsanbietern zu Abrechnungszwecken bereits gängige Praxis sei, stellte Schmid in seinen Ausführungen klar.

Viele Befürworter des neuen Gesetzes nennen die terroristischen Anschläge in Norwegen, London, Madrid oder Paris, doch sind diese weder durch die Vorratsdatenspeicherung verhindert noch aufgeklärt worden. Allein durch traditionelle Polizeiarbeit konnten diese Anschläge nachträglich aufgearbeitet werden. „Nicht alles was technisch geht, darf man in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch tun. Anlasslos Daten der Telekommunikation zu speichern führt auf eine schiefe Ebene“, mahnte Dr. Gerhard Schmid, MdEP a. D. abschließend an.