Verbesserung des ÖPNV in Rosenheim

16.09.2015

Die SPD Fraktion beantragt folgende Veränderungen zur Steigerung der Attraktivität unseres Bussystems:

  • Reduzierter Fahrpreis für die Einzelfahrkarten
  • Fahrplan übersichtlicher gestalten
  • Linienführung benutzerfreundlicher anpassen oder umgestalten, insbesondere bei den Ringlinien; die Einrichtung direkter Verbindungen der Peripherie ohne Umweg über die Innenstadt (z.B. Süd-West- bzw Nord-West)
  • Spezielle Angebote für Pendler (z.B.Shuttle-Verbindungen aus den Außenbereichen und abgestimmtes Angebot bzgl. Taktzeiten und Strecken mit dem Landkreis)
  • Wiedereinführung eines Fahrplanheftes (zusätzlich eine App für Smartphone)
  • Fahrkartenautomat im Bus zur Verkürzung der Einstiegszeiten

Die SPD Fraktion fordert darüber hinaus die Erstellung eines aktuellen Nahverkehrsplans. Die Erkenntnisse daraus sollten Einfluss auf die Definition neuer Anforderungen an Linienführung und Taktzeiten bei Neuvergabe der Konzessionen haben.

Begründung

Im Jahr 2005 wurde der letzte Nahverkehrsplan erstellt. Die dort empfohlenen Maßnahmen basierten auf den Annahmen, dass die Bevölkerungszahlen um 7% zurückgehen werden. Tatsächlich ist lt. dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan die Einwohnerzahl in den letzten 10 Jahren um 3% gestiegen. Dies entspricht einer Differenz von 10% (ca. 6.000 Einwohner) ging man damals von einer Einpendlerzahl von 17.770 und einer Auspendlerzahl von 9.300 aus, sind es heute 19.500 und 10.300. Dass die Veränderung dieser Strukturdaten erhebliche Auswirkungen für unseren Verkehr hat, lässt sich tagtäglich erkennen. Eine Lösung sieht die SPD Fraktion auf Grund der geringen Flächen innerhalb der Stadt nur in einem Ausbau und einer Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Über diesen Weg muss dem motorisierten Individualverkehr ein Angebot zum Wechsel gemacht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und dies im Rahmen unseres Stadtentwicklungskonzepts dem Stadtrat zur Diskussion und anschließender Abstimmung bis spätestens Mitte des nächsten Jahres vorzulegen.