12.05.2015
Der Freistaat Bayern hat Maßnahmen zur Gebietsfestlegung für die Mietpreisbremse in die Wege geleitet. Es wurde ein Erhebungsverfahren mittels Fragebogen der Regierung von Oberbayern durchgeführt, ob Kommunen in das Gebiet zur Mietpreisbremse einbezogen werden sollen. Die Auswertung ist bereits erfolgt.
Wir bitten, dieses Thema in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu behandeln.