Einrichtung einer Fachstelle/Koordinierungsstelle Inklusion, Zwischenbericht über die Umsetzung des Teilhabeplans, regelmäßiges Inklusionsmonitoring

05.04.2016

Die SPD-Fraktion beantragt, dass eine Fachstelle/Koordinierungsstelle Inklusion mit dem Ziel der umfassenden Teilhabe und Inklusion, zur Umsetzung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Rosenheim – wie im Landkreis Rosenheim – eingerichtet wird.

Weiterhin beantragt die SPD-Fraktion einen Zwischenbericht darüber, ob und wie die im Teilhabeplan der Stadt Rosenheim beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wurden und wie die Umsetzung vorgesehen ist.

Zukünftig soll die Umsetzung des Teilhabeplans mittels Monitoring regelmäßig überprüft werden und darüber im Stadtrat in regelmäßigen Abständen berichtet werden.

Begründung

Zentrales Ziel der UN-Behindertenrechtskonventionen ist die inklusiv gestaltete Gesellschaft. Inklusion ist eine selbstverständliche und chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft von Beginn an. Inklusion als grundsätzliches Handlungsprinzip und Merkmal der Qualität bedeutet, dass ein ständiger Prozess in Gang gesetzt wird. Darin wird Bestehendes und Neues fortwährend überprüft und weiterentwickelt.

Die Stadt Rosenheim hat einen Teilhabeplan verabschiedet und muss diesen nun konsequent umsetzen, denn die Vielfalt einer inklusiven Gesellschaft kommt allen zugute.

Eine Fachstelle/Koordinierungsstelle Inklusion, angesiedelt am Sozialamt der Stadt Rosenheim soll in Absprache mit der Behindertenbeauftragten bei der Koordinierung, Beratung, Unterstützung, Vernetzung aller Personen und Institutionen einen wichtigen Beitrag liefern und den Teilhabeplan der Stadt Rosenheim mit Leben füllen.