02.12.2014
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Stadt Rosenheim die Einführung einer Einwohnerpauschale für aufgefundene/abgegebene Fundtiere beschließen möge.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
Der Tierschutzverein Rosenheim e.V. nimmt satzungsgemäß nach den Fundrechtsregeln der §§ 965-984 BGB für die Stadt aufgefundene - nicht herrenlose - Tiere in den Gewahrsam des vereinseigenen Tierheims auf. Nachdem die Stadt nicht über Personal und geeignete Räumlichkeiten zur Erfüllung dieser gesetzlich normierten Verwahrungspflichten verfügt, handelt der Tierschutzverein hier in Erfüllung einer kommunalen Aufgabe. Trotz erkennbarer und nachweisbarer Anstrengungen in der jüngsten Vergangenheit verfügt der Verein nicht über die notwendigen liquiden Mittel, um diese Aufgabenstellung mittel- und langfristig zu gewährleisten. Es droht mithin die Schließung des Tierheims.
Eine - wie im Antrag vorgeschlagene angemessene - Einwohnerpauschale würde dem Verein langfristig die Möglichkeit zum Erhalt und Fortbestand des Tierheims bieten. Dies haben mittlerweile eine große Anzahl von Kommunen und Landkreisen in und auch außerhalb von Bayern erkannt und gewähren den jeweils örtlichen Tierschutzvereinen eine finanzielle Planungssicherheit in Form dieser Pauschale.