Änderung der Öffnungszeiten für Biergärten in den Monaten Mai bis September

26.04.2016

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt o.g. Thema auf die Tagesordnung der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zu nehmen. Es soll dort der Beschluss gefasst werden, dass die zulässigen Öffnungszeiten von Biergärten von derzeit 23 Uhr auf 24 Uhr an Freitagen und Samstagen sowie an Feiertagen während der Monate Mai bis September geändert werden. Der Biergartenbegriff ist dabei nicht auf den Biergartenbegriff i.S.d. Bayerischen Biergartenverordnung zu reduzieren, der Fokus ist auf die Möglichkeit der Außenbewirtung zu legen.

Begründung

Rosenheim verfügt über Außengaststätten, die gerne von Rosenheimer Bürgern am Nachmittag und am Abend besucht werden. Gerade an den wenigen warmen Sommertagen ist das Bedürfnis besonders groß, viel Zeit Außen zu verbringen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Lockerung der Öffnungszeiten bzw. die Möglichkeit, länger außen zu bewirten während der Sommermonate für durchaus vertretbar. Um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, ist die Regelung auf die Freitage, Samstage und Feiertage zu beschränken.