Die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat: I.Die Stadt Rosenheim, vertreten durch den Oberbürgermeister, beantragt als Gesellschafter der Firma „Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH“ die Einberufung einer Gesellschafterversammlung. Sie stellt dabei folgende Änderungsanträge zum Gesellschaftsvertrag: 1) § 10 des Gesellschaftsvertrages wird dahingehend geändert, dass die Geschäftsführung bei Überschreitungen der Ausgabenansätze des Wirtschafplanes, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 250 TEUR übersteigen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen (statt wie bisher 500 TEUR). 2) Der Gesellschaftsvertrag ist dahingehend zu ändern, dass der Aufsichtsrat künftig auch bei Personalangelegenheiten der führenden Verwaltungsebene (kaufmännische Leitungen) eingebunden wird. 2) § 15 (2) wird dahingehend geändert, dass Betriebsverluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern spätestens innerhalb von 3 Jahren anteilig entsprechend dem Anteil der Stadtbevölkerung bzw. der Landkreisbevölkerung am Patientenaufkommen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren abgedeckt werden können, auszugleichen sind. II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept inkl. einer Personalplanung für ein schlagkräftiges Beteiligungscontrolling vorzulegen.
Begründung: Mit ca. 10 Millionen Euro muss die Stadt Rosenheim das RoMed-Defizit aus dem Jahr 2023 auffangen. Die Stadt trägt damit denselben Anteil am Defizit wie der Mitgesellschafter, der Landkreis Rosenheim. Im Vergleich: die Stadt Rosenheim verfügt über ca. 64.000 Einwohner, der Landkreis Rosenheim über ca. 260.000 Einwohner. Für die Stadt Rosenheim ist diese wirtschaftliche Entwicklung eine existentielle Gefahr für ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Rosenheim hat viele Aufgaben, die es in den nächsten Jahren zu bewältigen gilt, auch im Interesse und zum Vorteil der gesamten Region. Der Ausbau des Fernwärmenetzes, Investitionen in die Belebung der Innenstadt oder aber die Stärkung des Bildungsstandortes Rosenheim sind dabei einige wenige Aufgabenbereiche, die eine leistungsfähige Kommune voraussetzen. Es gilt, Risiken zu minimieren, um Investitionen und die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt zu sichern. Die Beteiligung an einem Klinikkonzern, der jährlich Umsätze von über 300 Millionen Euro erwirtschaftet, setzt eine Aufsicht voraus, der wesentliche Entscheidungen mit begleitet und vor allem überwacht. Risikominimierung setzt aber ebenso voraus, zu hinterfragen, ob die Stadt als Gesellschafter der RoMed GmbH gerecht am Defizitausgleich beteiligt wird. Der Anteil der städtischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung aus Stadt und Landkreis Rosenheim beträgt ca. 19,5 Prozent. Daran gemessen hätte der städtische Anteil am Defizit von RoMed ca. 3,9 Mio EUR betragen. Aufgabe des Klinikverbunds ist es, die medizinische Versorgung von Stadt und Landkreis Rosenheim sicherzustellen. Gemessen an dieser Aufgabe hat die Stadt Rosenheim damit die medizinische Versorgung des Landkreises Rosenheim mit ca. 6,1 Mio EUR subventioniert. Ein Umstand, der vor dem Hintergrund der vielen Zukunftsaufgaben dieser Stadt, nicht weiter hinzunehmen ist. Schließlich braucht es ein effektives, schlagkräftiges Beteiligungscontrolling bei der Stadt Rosenheim, um spontan und effizient auf Entwicklungen bei den Tochterunternehmen reagieren zu können.