Die Stadtratsfraktionen der SPD und CSU stellen folgenden Antrag zur Behandlung und Beschlussfassung in den Gremien:
I. Die Stadt Rosenheim ergreift als Gesellschafterin der GRWS alle notwendigen Maßnahmen, um 25 Wohneinheiten von den auf der BayWa-Wiese durch die GRWS zu errichtenden Wohneinheiten (insg. 105 Wohneinheiten, vgl. VO/2018/1335) im Rahmen eines nach vom Stadtrat zu beschließenden Kriterien an Angehörige der Erziehungsberufe (KiTa/KiGa-Personal) verbilligt zu vergeben. II. Die Stadt Rosenheim bekennt sich zu dem Ziel, weitere sog. Werkswohnungen bzw. Wohnanlagen für Angehörige der Erziehungsberufe- und Pflegeberufe zu schaffen. Bei der Entwicklung der Baugebiete im Rosenheimer Norden und am Bahngelände Süd wird die Stadt dies im Rahmen der Bauleitplanung / Verhandlung zu städtebaulichen Verträgen priorisiert verfolgen.
Begründung: Eine ausreichende Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen ist Voraussetzung für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung, ein gutes Miteinander in der Stadt Rosenheim, aber auch ein harter Standortfaktor für den Wirtschaftsraum Rosenheim. Längst ist das Angebot an Betreuungsplätzen zu einem hart umkämpften “Markt” geworden, bei dem Eltern verzweifelt versuchen, ihre Kinder wohnortnah unterzubringen. Die Verzweiflung ist dabei nicht unberechtigt. Viele Eltern können ohne einen Betreuungsplatz ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen. Dies ist für manche Familien fatal, da ein auskömmliches Einkommen die Berufstätigkeit beider Eltern voraussetzt, fatal ist dieser Umstand aber auch aus Sicht des Fachkräftemangels. Um das Ziel einer ausreichenden Betreuungsinfrastruktur zu erreichen, braucht es zwei Voraussetzungen: ausreichende Räume / Liegenschaften und vor allem qualifiziertes Personal. Das qualifizierte Personal ist die Grundlage jeder Betreuungsoffensive. Ohne ausreichendes Personal, wird die Stadt Rosenheim die ausreichende Betreuungsinfrastruktur nicht erreichen. Hier gilt es Maßnahmen zu ergreifen, die qualifiziertes Personal motiviert, in Rosenheim zu arbeiten. Auf tarifrechtliche Regelungen kann die Stadt Rosenheim nur sehr beschränkt Einfluss nehmen. Es gilt daher außertarifliche Anreize zu schaffen. 1. Der Mangel an Betreuungsplätzen hat ein neues Ausmaß angenommen. Die vorläufige Schließung der Grippe des katholischen Kita-Verbunds an der Schießstattstraße im Januar 2023 markiert eine neue Dimension. Die Gruppe musste aufgrund des Personalmangels schließen, von der Schließung waren elf Betreuungsplätze betroffen. Unklar ist derzeit weiterhin, ob die Stadt die Nachfrage zum September 2023 bzw. September 2024 wird erfüllen können. Die Hauptursache hierfür ist der Mangel an ausreichenden Räumlichkeiten, vor allem aber das fehlende Personal. Es gilt hier schnellstmöglich entgegenzuwirken und effektive Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Um qualifiziertes Personal schnellstmöglich für eine Tätigkeit in Rosenheim gewinnen zu können, muss die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln. Da ein Eingriff in tarifrechtliche Strukturen nur für die städtischen Einrichtungen möglich ist, ohne das Gesamtgefüge aus Einrichtungen freier Träger und städtischen Einrichtungen ins Ungleichgewicht zu bringen, gilt es die Lebensumstände dieser wichtigen Berufsgruppe zu verbessern: es gilt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Um hier mit Blick auf das Betreuungsjahr 2023/24 bereits erste spürbare Anreize zu setzen, schlagen die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD vor, 25 der 105 geplanten Wohneinheiten auf der BayWa-Wiese im Rahmen einer verbilligten Vergabe an Angehörige der Erziehungsberufe zu vermieten. Voraussetzung für eine Vergabe ist das Anstellungsverhältnis bei der Stadt bzw. einem freien Einrichtungsträger, bei dem der Einsatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Stadt Rosenheim sichergestellt wird. Die Vergabe der Wohneinheiten hat zweckgebunden zu erfolgen. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor. Nach § 576 BGB kann Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, der Vermieter muss dabei nicht zugleich der Arbeitgeber selbst sein, möglich ist, dass der Arbeitgeber in diesem Fall auch ein freier Träger sein kann. Umgekehrt kann auch die GRWS Vermieterin dieser Wohneinheiten sein. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Vergabekriterien zu unterbreiten. 2. In der Stadt werden gemessen an den betreuungsbedürftigen Kindern etwa 220-250 Fachkräfte benötigt. Um für eine Vielzahl dieser Betreuungskräfte verbilligten Wohnraum zu schaffen, gilt es diese offensive auszuweiten. Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD schlagen daher vor, auch auf den geplanten Baugebieten im Rosenheimer Norden und am Bahnareal Süd entsprechenden Wohnraum zu sichern und dabei auch insbesondere die Angehörigen der Pflegeberufe, die am RoMed Klinikum in Rosenheim Ihren Dienst verrichten in die Vergabe mit aufzunehmen.