Die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss: I. Die Stadt Rosenheim ersucht die Bundespolizei / Bundesministerium des Inneren um Unterstützung bei der Notunterbringung ukrainischer Flüchtlinge II. Der Stadtrat schließt nach Möglichkeit die Belegung von Schul- und Vereinssporthallen aus.
Begründung: Die Stadt Rosenheim hat wie nahezu alle anderen Kommunen in Deutschland geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Die freundliche Aufnahme der Geflüchteten ist ein Akt der Solidarität und der Menschlichkeit, die vor allem von der Zivilgesellschaft getragen wurde und auch weiterhin wird. Viele Privathaushalte haben Geflüchtete aufgenommen und sie in ihren Alltag integriert, auch Unternehmen und Bauträger haben Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Leider ist es dennoch nicht gelungen, auf die Belegung von Sporthallen zu verzichten, wie dies beispielsweise bei der Luitpoldhalle der Fall ist. Seit dem Frühjahr diesen Jahres sind hier Familien mit Kindern untergebracht. Viele konnten mittlerweile in die umliegenden Unterkünfte umziehen, oder haben andernorts eine Bleibe gefunden. Jedoch kommen aufgrund des anhaltenden Krieges immer noch viele hilfsbedürftige Menschen in Rosenheim an und die Halle ist für viele weiterhin die erste Anlaufstelle. Derzeit ist geplant ein Drittel der Halle wieder für den Schul-und Breitensport freizugeben. Natürlich unterstützen wir Unternehmungen die Luitpoldhalle wieder für ihren vorgesehenen Zweck nutzen zu können, sehen diese Idee jedoch sehr kritisch, da unter anderem auch Kleinkinder in der Halle wohnen und die Lärmbelastung durch etwa gedribbelte Bälle, lautstarke Traineranweisungen etc. eine zusätzliche starke Belastung darstellen würden für Menschen, die sich bereits seit Monaten in einer psychischen Ausnahmesituation befinden. Die Belegung schränkt den Schul- und Breitensport ein, was es gerade nach Zeiten pandemiebedingten Ausfalls zu vermeiden gilt. Einige Bayerische Landkreise haben bereits die Notbremse gezogen und auf die weitere Belegung der Sporthallen verzichtet. Auch die Bundesregierung hat dieses Dilemma bereits erkannt und Gegenmaßnahmen signalisiert. So hat etwa die Bundesinnenministerin angekündigt, Bundesimmobilien – darunter auch Kasernen – zur Verfügung zu stellen (vgl. Sueddeutsche Zeitung, Bericht vom 11.10.2022 – Online). Die Bundespolizeikaserne verfügt über eine Fläche von ca. 160.000 qm und einigen Liegenschaften (darunter auch eine Sporthalle). Die Erschließung einer möglichen Notaufnahmestelle kann ohne weiteres dergestalt erfolgen, dass die Zu- und Abfahrt den bundespolizeilichen Alltag nicht tangiert. Vor diesem Hintergrund und der damit möglichen Freigabe der Luitpoldhalle zu Zwecken des Schul- und Vereinssport erscheint eine Unterbringung der Notaufnahmestelle auf dem Bundespolizeigelände zumutbar, zumal der Flächenbedarf gemessen an der Gesamtfläche völlig untergeordnet wäre.