2021-11-08 Einführung der Sozialen Bodennutzung in Rosenheim / Fortschreibung des Rosenheimer Modells

Die SPD-Stadtratsfraktion und „Die Partei“-Stadträtin Ricarda Krüger stellt hiermit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung: I. Der Stadtratsbeschluss vom 16.03.2016 (VO/2016/0109) „Grundsätze der Bodenpolitik (Rosenheimer Modell)“ wird fortgeschrieben. II. Für die Anwendbarkeit des Rosenheimer Modells kommt es künftig nicht mehr auf eine Mindestfläche (jetzt 1,0 ha), sondern auf einen zu definierenden Mindestplanungsgewinn / Wertzuwachs an. III. Die Anwendbarkeit des Rosenheimer Modells wird auf jede Art des durch die Planung geschaffenen Wertzuwachses ausgedehnt, sodass es nicht nur bei Neuausweisung von Bauland zur Anwendung kommt, sondern auch bei der Erweiterung/Erhöhung und Änderung des bestehenden Baurechts. IV. Die Abschöpfung wird künftig nicht mehr allein auf den Erwerb von städtischem Eigentum beschränkt. Die Abschöpfung kann auch im Wege der EOF und anderen günstigen Wohnraum sichernden Instrumentarien (Mietpreisbindung, Belegungsrechte, etc.) erfolgen. V. Die Planungsbegünstigten sind für die Herstellung der planungsursächlichen Infrastruktur für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren verantwortlich bzw. haben deren Kosten anteilig zu tragen. VI. Die in der Begründung zu diesem Antrag enthaltenen Grundsätze sind in die Fortschreibung des Rosenheimer Modells einzuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Der Stadtrat hat 2016 erstmalig die Anwendung allgemeiner Regeln zur sozialen Bodennutzung beschlossen. Der Beschluss war Antwort auf den zunehmenden Druck auf dem Rosenheimer Wohnungsmarkt. Es galt, günstigen Wohnraum bzw. bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, aber auch für „Normalverdiener“ wie Angestellte des öffentlichen Dienstes, Krankenpfleger, Polizisten u.v.w. zu sichern. Dabei verfolgte die Stadt insbesondere das Ziel, durch Flächenerwerb selbst Wohnraum durch die stadteigene GRWS zu schaffen und diese dann anhand entsprechender Vergabekriterien an die o.g. Personengruppen zu vergeben. Die Lage auf dem Rosenheimer Wohnungsmarkt hat sich nicht entspannt. Im Gegenteil: Quadratmeterpreise von 13 EUR und mehr sind selbst bei Bestandsimmobilien keine Seltenheit mehr. Gleichzeitig verfügt Rosenheim im Vergleich zu anderen kreisfreien Kommunen über eine relativ kleine Fläche, sodass die Zahl jener Grundstücke, die einer Entwicklung zugeführt werden (können) und über eine Größe von 1,0 ha und mehr verfügen überschaubar ist. Schließlich sind auch die Grundstückspreise seit 2016 um ca. 100 Prozent gestiegen. Auf dieser Faktenlage ist es unabdingbar, dass die Stadt Rosenheim zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen das „Rosenheimer Modell“ fortschreibt und die Instrumente der sozialen Bodennutzung erweitert. Ziel ist es u.a., im Sinne der Allgemeinheit für die im Baugesetzbuch definierten Ziele der Stadtplanung, jenen Anteil am Wertzuwachs des Grundstücks, das von der Schaffung und/oder Erhöhung des Baurechts betroffen ist, abzuschöpfen, der notwendig ist, um die durch das geschaffene Baurecht kausalen Folgekosten (Kinderbetreuung, Grundschulversorgung) nicht allein der Allgemeinheit aufzulasten. Ziel ist aber auch, für jene Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, an Wohnraum zu gelangen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Schließlich kann die Fortschreibung des Rosenheimer Modells auch dazu beitragen, dass Wohnraum für die Mittelschicht zu schaffen. Die vorgeschlagene Fortschreibung der Rosenheimer Modells und die Einführung weiterer Instrumente der sozial(verantwortlichen) Bodennutzung finden bereits in anderen Kommunen Anwendung. Die kreisfreie Stadt München bemüht das Instrument bereits seit dem Jahr 1994. In der Zeit konnten nach Angaben der Stadt München insgesamt 3.616 Grundschulplätze und 9.275 Kindergartenplätze finanziert/geschaffen werden.