2021-09-20 Öffnet die Clubs und Diskotheken - Nachtgastro mit 2G möglich

Die SPD-Stadtratsfraktion und “Die Partei”-Stadträtin Ricarda Krüger stellen folgenden Eilantrag zur Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss am 21.09.2021

Die Stadt Rosenheim hebt das Verbot für öffentlicher Festivitäten, Clubs, Diskotheken und anderen Freizeiteinrichtungen nach § 15 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 für geimpfte und genese Personen auf. Das Einvernehmen der Regierung von Oberbayern wird unverzüglich beantragt.

Begründung:

Nach § 15 der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 01.09.2021) sind Clubs, Diskotheken und andere Freizeiteinrichtungen geschlossen. Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten sind untersagt.

Nach § 18 Abs. 2 BayIfSMV können jedoch Ausnahmegenehmigungen für allgemeine Fallkonstellationen durch die Kreisverwaltungsbehörden erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist und die Regierung von Oberbayern zustimmt.

Einen höheren Schutz als die doppelte Impfung kann es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht (juristisch und medzinisch) nicht geben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Nachtgastro, Volksfeste und öffentliche Festivitäten für einen geimpften oder genesenen Personenkreis zu verbieten / zu untersagen.

Die Stadt Rosenheim sollte daher die ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um der langen Durststrecke ein Ende zu setzen.