die SPD-Stadtratsfraktion und „Die-Partei“-Stadträtin Ricarda Krüger stellen hiermit folgenden Antrag zur Beratung Beschlussfassung:
I. Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über Ort und Anzahl der derzeit im Stadtgebiet vorhandenen Mitarbeiterwohnungen / Personalwohnheime des Klinikums Rosenheim.
II. Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über den baulichen Zustand des PflegerInnen-Wohnheims in der Ellmaierstraße.
III. Die Stadtverwaltung wird mit den Planungen eines weiteren PflegerInnenwohnheims / einer weiteren Mitarbeiterwohnanlage für die Pflegekräfte des Klinikums beauftragt.
IV. Der Stadtrat setzt sich zum Ziel, weiteren Wohnraum für die Fachkräfte des Klinikums zu schaffen.
Begründung:
Begründung: I. In vielen Krankenhausbereichen wie etwa der Intensivmedizin oder der Herzchirurgie gelten gesetzliche Personaluntergrenzen, was dazu führt, dass Betten, die vorhanden sind nicht genutzt werden können, wenn nicht ausreichend Pflegepersonal vorhanden ist. Personaluntergrenzen sind längst überfällig und richtig, um die ohnehin schon am Anschlag arbeitenden Pflegekräften nicht weiter zu belasten.
Dass der Mangel an Pflegekräften nicht nur zu einer Überlastung der vorhandenen Pflegekräfte führt, sondern auch dazu beiträgt, dass vorhandene Krankenhausbetten nicht genutzt werden können, zeigt die Covid19-Pandemie eindrucksvoll. Der Mangel an Pflegekräften schlägt sich somit in mehrfacher Hinsicht auf die Qualität der medizinischen Versorgung nieder. Eine gute medizinische Versorgung kann daher nur einhergehen mit einer Aufwertung des Pflegeberufs.
Es ist nicht nur die Aufgabe des Gesetzgebers durch Instrumente wie der Personaluntergrenze der Überlastung der Pflege entgegenzuwirken. Auch die Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge gut beraten, für gute Pflege einzutreten. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Pflegekräfte führt nicht nur dazu, dass das städtische Klinikum als Arbeitgeber attraktiver wird. Die Schaffung weiterer bezahlbarer Wohnraumangebote für Pflegekräfte führt auch dazu, dass trotz sehr hoher Mietpreise ein Leben in Rosenheim auch bei unteren und mittleren Einkommensbereichen finanzierbar ist.
II. Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück ist die Nähe zum Klinikum als gewichtiges Kriterium zu berücksichtigen. Besonders zu berücksichtigen ist dabei das Grundstück des Altenheims St. Martin. Die Betriebserlaubnis für das Altenheim läuft 2026 ab, die Einrichtung wird in derzeit bestehenden Form nicht weitergeführt werden können, da sie den rechtlichen Vorgaben an stationäre Einrichtungen nicht mehr entspricht. Aufgrund der Nähe zum Klinikum eignet sich dieses Grundstück in besonderer Weise für die Schaffung von weiteren bezahlbaren Wohnangeboten für Pflegekräfte. Ob das Grundstück tatsächlich in Frage kommt, ist mit dem Träger des Altenheims, der Caritas, zu erörtern. Dies hängt maßgeblich von den Zukunftsplänen der Caritas mit Blick auf den Standort des Altenheims ab.