Die Stadt Rosenheim richtet einen Verhütungsmittelfonds ein und stellt hierfür künftig 10.000 € jährlich in seinem Haushalt bereit.
Ziel: Mit dem Verhütungsmittelfond der Stadt Rosenheim sollen ungewollte Schwangerschaften und ihre Beendigung durch Schwangerschaftsabbruch verhindert werden.
Begründung: Gemäß der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem SGB V die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für jede Frau bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Dies soll auf das vollendete 22. Lebensjahr erweitert werden. Für Frauen im Sozialleistungsbezug /SGB II/ SBG XII) entfiel mit dem GKV Modernisierungsgesetz die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Diese Kosten sind beim Bedarf für Gesundheitspflege berücksichtigt. Eine Änderung hier ist bundesweit nicht zu erwarten. Für viele Frauen aus dem Sozialleistungsbezug sind Kosten für eine Langzeitverhütung nicht finanzierbar. Daher kommt es hier zu ungewollten Schwangerschaften. Diesen Frauen soll mit dem Verhütungsmittelfond die Möglichkeit gegeben werden, diese Kosten erstattet zu bekommen.
Anspruchsvoraussetzung: Die Mittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden • für Frauen nach dem vollendeten 20. Lebensjahr • Erstwohnsitz im Rosenheim • Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz • Vorliegen einer besonderen schwerwiegenden sozialen Notlage nach Einschätzung der beteiligen Fachkräfte nach erfolgter Beratung Voraussetzungen: Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. Die Bewilligung erfolgt nach qualifizierter Beratung und Prüfung der vorgelegten Unterlagern. Die Notsituation muss für die Beraterinnen ersichtlich und nachvollziehbar sein. • Ein aktueller Bescheid über den Bezug von den o.g. Sozialleistungen • 3 Lohnabrechnungen • Ausweis/Meldebestätigung • ärztlicher Kostenvoranschlag • Beratungsgespräch In einer Schwangerenberatungsstelle Es soll eine enge Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern weiteren Hilfesystemen wie Jugendhilfe, KOKI, Suchthilfe u.a. erfolgen. Die Datenschutzbestimmungen sind jedoch einzuhalten.
Verwendungszweck des Geldes: Der Fonds übernimmt Kosten für ärztlich verordnete (Langzeit-empfängnisverhütungsmittel. • Hormonspirale (3 bis 5 Jahre je nach Hersteller) mit Einlage ca.300 — 400 € • Kupferspirale/Kupferkette (5 Jahre) zusätzliche Kosten: Jährliche Ultraschallkontrolle bis ca. 40 €, mit Einlage ca. 120€ – 300 € • Dreimonatsspritze 18,38 € bis 33.43 € für 3 Monate je nach Präparat, Hersteller und Packungsgröße, Kosten für Injektion: 0 € bis ca. 15 € • Hormonstäbchen Implanon (3 Jahre) ca. 300 – 400 € mit Einlage • bei abgeschlossener Familienplanung: Sterilisation bzw. Vasektomie für Mann und Frau
Nachweis: Nach der Beratung muss eine Rechnung der Apotheke oder des Arztes — datiert nach der Beratung- vorgelegt werden Der Fond soll den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Rosenheim zur