Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im kommenden Haupt-und Finanzausschuss folgenden Beschlussantrag: Als Sachaufwandsträger (Art. 3, 8 BaySchFG) stellt die Stadt Rosenheim allen Schulen die für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 notwendigen Masken kostenfreizur Verfügung.
Begründung:
Der auf Basisdes§ 16 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)erstellte Rahmen-Hygieneplan des bayerischen Kultusministeriums sieht eine allgemeine Maskenpflicht im Schulbetrieb vor (vgl. S. 16 f. des Rahmen-Hygieneplans). Die allgemeine Maskenpflicht im Schulbetrieb stellt für die durch die Pandemieohnehin belasteten Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Beeinträchtigung im Lernalltag dar. An dieser Maskenpflicht kann die Stadt Rosenheim aufgrund des ihr zustehenden rechtlichen Spielraums nichts ändern. Sie kann allerdings als Sachaufwandsträger den SchüllerInnen, dem Lehr-und Verwaltungspersonal und insbesondere den Eltern dadurch entgegenkommen, in dem sie ausreichend Masken(vorzugsweise durchsichtig)kostenfrei zur Verfügung stellt.