2020-02-03 Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Rosenheim

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt Rosenheim die Einrichtung eines Pflegestützpunktes beantragt.

Begründung:

Der rechtliche Rahmen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und des Bayrischen Teilhabegesetzes ermöglicht nun den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Antrag Pflegestützpunkte einzurichten.

Ein Pflegestützpunkt zur neutralen Beratung zu Fragen bei Pflegebedürftigkeit und der Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände und des Bezirks von Oberbayern stellt auch für Rosenheim eine wichtige Ergänzung des Beratungsangebotes dar. Fragen rund um das Thema Pflege/Eingliederungshilfe werden in der alternden Gesellschaft immer bedeutender. Den Rosenheimer Bürgern und Bürgerinnen muss deshalb bestmögliche Beratung und Unterstützung in diesen schwierigen und komplexen Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.