Die SPD-Stadtratsfraktion begehrt folgenden Beschluss des Stadtrates:
Die Stellplatzablöse nach § 16 der städtischen Stellplatzsatzung wird für die Zone I auf 22.500 EUR, für die Zone II auf 15.000 EUR festgesetzt.
Die Stadt Rosenheim setzt die Einnahmen aus der Stellplatzablöse ausschließlich für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen, die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen, sowie für Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Art 47 Abs. 4 Nr. 2, 3 Bayerische Bauordnung).
Begründung:
Die jüngere Stadtentwicklung zeigt sehr deutlich auf, dass Vorhabensträger größerer Bauprojekte, im Besonderen im Bereich der Innenstadt, von der Möglichkeit der Stellplatzablöse Gebrauch machen. Als Beispiele sind hier vor allem das Bahnhofsfeld Nord (MediCube) und die Sanierung und Erweiterung der Volksbank in der Bahnhofstraße zu nennen. Für Investoren größerer Bauprojekte scheint es lukrativer zu sein, den Stellplatz für derzeit 12.500 EUR im Innenstadtbereich abzulösen, als mindestens den doppelten Wert für die Errichtung eigener Parkmöglichkeiten aufzuwenden. Dies stellt eine ungerechte Abwälzung der Lasten auf den Steuerzahler dar und ist zugleich ein Anreiz für Vorhabensträger, sich von der Frage der verkehrlichen Anbindung der Objekte zu entledigen.
Gemäß Art. 47 der Bayerischen Baurodung sind Einnahmen aus der Stellplatzablöse zweckgebunden. Der Gesetzgeber hat für Verwendung der Mittel aus der Stellplatzablöse drei Möglichkeiten vorgesehen. Neben Investitionen in Parkeinrichtungen können die Mittel für den Ausbau der Radinfrastruktur sowie die Förderung des ÖPNVs verwendet werden. Da der Verkehr innerhalb der Stadt zunehmend einer dauerhaften „Rush-Hour“ gleicht, bedarf es einer längst überfälligen Verkehrswende. Rosenheim verfügt über eine Vielzahl von Parkhäusern und Parkflächen, nahezu jede fahrbare Straße ist mit Parkeinrichtungen erschlossen.
Um den Verkehr zu beruhigen und ökologischer zu gestalten, bedarf es einer Stärkung des Rad- und Busverkehrs. Durch eine moderate Erhöhung der Stellplatzablöse und der ausschließlichen Verwendung dieser Mittel i.S.v. Art 47 Abs. 4 Nr. 2, 3 BayBO zur Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV wäre ein erster wichtiger Schritt getan.