2017-11-27 Antrag I und II zum Haushalt 2018

27.11.27

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt hiermit folgenden Antrag I zum Haushalt 2018:

Im Investitionsprogramm der Stadt Rosenheim für die Jahre 2017 – 2021 beantragen wir folgende Änderung: Für die Erweiterung der Prinzregentenschule Grundschule Rosenheim Kostenstelle: 720204 Investitionsnummer: 65201015 werden Mittel für die Erweiterung in den Jahren 2018 ff eingestellt.

Für die Grundschule Erlenau werden die Mittel zur Aufstockung der Pavillons Kostenstelle 720301 Investitionsnummer: 65202012 in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die beengten und für Kinder, Lehrkräfte und Eltern schwer erträglichen Bedingungen in den obengenannten Grundschulen müssen behoben werden. Die räumlich schwierige Situation an beiden Grundschulen für ist seit langem bekannt und bei Nicht-Veranschlagung kann der nachgewiesene Raumbedarf auf Jahre hin nicht gedeckt werden. Bei steigenden Schülerzahlen, Umsetzung der gebundenen und offenen Ganztagsschule und einer Neuorganisation der Mittagsverpflegung an der Prinzregentenschule ist das Einstellen von Haushaltsmitteln über die Planungsmittel für 2018 hinaus die notwendige Konsequenz.

Die Betreuung der Schulkinder erfordert räumliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel einen Freizeitraum, ein Spielzimmer, einen geeigneten Raum für das gemeinsame Mittagessen und auch Platz für Bewegung im Freien.
Die nachgefragte und notwendige Betreuung der Schulkinder und die entsprechende Ausstattung muss durch die Stadt gewährleistet sein.

Antrag II

Im Investitionsprogramm der Stadt Rosenheim für die Jahre 2017 – 2021 beantragen wir folgende Änderung: Für die Errichtung der Fahrradparkhäuser Kostenstelle: 806901 Investitionsnummer: 66608014 werden Mittel für die Errichtung in den Jahren 2018 ff in Höhe von 2,2 Mio. so eingestellt, dass die Planungen 2018 in Auftrag gegeben werden können und mit dem Bau spätestens 2019 begonnen werden kann.

Begründung: Sowohl am Bahnhofsvorplatz (Südtiroler Platz) als auch im Süden an der Klepperstraße sind deutlich zu wenig Fahrradparkplätze angeboten als notwendig. Im Süden liegt es daran, dass sich der zusätzliche Zugang zum Bahnhof seit Jahren immer größerer Bekanntheit und Beliebtheit erfreut. Dieser Umstand ist eine wünschenswerte verkehrliche Entlastung für die Stadtmitte, muss aber auch mit einem attraktiven Parkplatzangebot für Fahrräder weiterhin gefördert werden. Für den Bahnhofsvorplatz im Norden gilt das vorgenannte mit dem Zusatz, dass durch den Standort der Bundespolizei die dort benötigten Flächen für die Fahrräder nicht ausreichend sind. Die Folgen sind zu jeder Tageszeit offensichtlich. Außerhalb der vorgesehenen Fahrradständer wird die unbebaute und ungeordnete Fläche willkürlich zum Abstellen der Fahrräder genutzt. Die Zugänge zu den Reihen der Fahrradständer sind größtenteils mit Fahrrädern verstellt. Auf den Übergangsflächen zu den Gehwegen ragen Fahrräder in selbige hinein. Dieser Zustand ist in dieser Form nicht für weitere Jahre hinzunehmen. Wir müssen eine hohe Attraktivität des Fahrradverkehrs für den Bürger fördern, weil die Benutzung alternativer Verkehrsmittel unserer hohen Verkehrsbelastung gerade auf den durch das Verkehrsgutachten festgestellten „kurzen Strecken“ wünschenswert entgegenwirkt.