2017-11-13 Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Stadtrat zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Konzern Stadt und Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle bei sexueller Belästigung

13.11.2017

Hiermit beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, dass im Stadtrat ein Bericht der Gleichstellungsbeauftragten zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Konzern Stadt abgegeben wird.

Weiterhin beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle bei sexueller Belästigung bei der Stadt Rosenheim.

An die Beschwerdestelle können sich alle

  • städtischen Beschäftigten und Beschäftigte der städtischen Gesellschaften

  • Schülerinnen und Schüler der Schulen in der Stadt Rosenheim

  • Kinder städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen und der freien Träger (einschließlich deren Erziehungsberechtigte)

  • Kundinnen und Kunden der Stadt Rosenheim

wenden, sobald sie sich sexueller Grenzverletzung, sexueller Belästigung oder Stalking ausgesetzt fühlen. Hier sollen die Betroffenen umfassend – auch rechtlich beraten werden. Das Beratungsgespräch ist vertraulich. Die Beschwerdestelle spricht alle weiteren Maßnahmen zuvor mit den Betroffenen ab.

Die Beratung durch die Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung ist kostenlos.

Die Beschwerdestelle berät und unterstützt außerdem alle städtischen Dienststellen, Schulleitungen sowie alle Leitungen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Begründung:

Sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigungen und Grenzüberschreitungen kommen in allen Bereichen unserer Gesellschaft vor. Deshalb können selbst beispielhaft geführte Unternehmen, Schulen und Kindertagesstätten keine Garantie für ihre Beschäftigten abgeben.

Aus diesen Gründen erscheint eine professionelle Beschwerdestelle, die allen Verdachtsfällen offensiv nachgeht und fachkundige Beratungsgespräche anbietet, sehr sinnvoll. Es kann mit den Betroffenen, den Dienststellen und der Gleichstellungsbeauftragen gesprochen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist selbstverständlich.

Außerdem entwickelt und evaluiert sie Präventionsmaßnahmen, um Tätern oder Täterinnen das Vorgehen zu erschweren.

Ein klares Konzept zum Vorgehen bei Verdachtsfällen ist zwingend notwendig.