Da die Situation für Katzen und dem Tierschutzverein mit dem Tierheim in Rosenheim dramatisch ist, beantragte die SPD Fraktion und der FDP Stadtrat Marcus Moga den Erlass einer Katzenschutzverordnung (KVO). Nach § 13b Tierschutzgesetz und der bayrischen Landesverordnung obliegt dies den Kommunen.
„Auch das Tierheim in Rosenheim steht vor riesigen finanziellen Herausforderungen.“, so die Vorsitzende der SPD Fraktion Elisabeth Jordan. Deshalb so betonte sie, sei eine flankierende Kampagne für den Erlass einer Katzenschutzverordnung bestehend aus: Aufklärung, finanzielle Unterstützung für finanzschwache Katzenbesitzer, eine gezielte Kontrolle und eine nachhaltige Evaluation zum Erfolg dieser Verordnung unerlässlich. Die SPD Fraktion ist der Ansicht, dass Katzenschutzverordnungen nicht nur dem Schutz einzelner Tiere dienen, sondern ein Schlüsselelement des nachhaltigen Tierschutzes sind. Ohne klare, verbindliche rechtliche Vorgaben würde sich das Problem für die Streunerkatzen immer weiter verschärfen, da die Population stetig wächst und dadurch auch die Kosten für Fundtiere im Tierheim. „Die Verpflichtung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Besitzerkatzen sorgt für eine bessere Kontrolle und verhindert ungewollte Vermehrung.“, ergänzt FDP Stadtrat Moga. Ricarda Krüger, stellvertretende Vorsitzende der SPD Fraktion verdeutlicht: „Katzenschutzverordnungen haben eine solide rechtliche Grundlage und sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Tierschutzes. Sie fördern eine verantwortungsbewusste Katzenhaltung.“ Die praktische Umsetzung von Katzenschutzverordnungen sei eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der Kommunen, Tierschutzvereine, Tierärzte und die Bevölkerung eng zusammenarbeiten müssen, so Jordan abschließend.