SPD: Landkreis muss höheren Anteil am Defizit tragen

12. August 2024

Die SPD-Stadtratsfraktion möchte die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des RoMed- Verbunds zur Disposition stellen. Die Sozialdemokraten im Rosenheimer Stadtrat wollen dabei einen kleineren Aufsichtsrat, mehr Kontrolle und eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Gesellschafter: die Stadt und der Landkreis Rosenheim.

„Mit ca. 10 Millionen Euro muss die Stadt Rosenheim das RoMed-Defizit aus dem Jahr 2023 auffangen. Die Stadt trägt damit denselben Anteil am Defizit wie der Mitgesellschafter, der Landkreis Rosenheim, obwohl dieser mit über 250.000 Menschen deutlich mehr Einwohner hat, als die Stadt Rosenheim. Für die Stadt Rosenheim, eine Gebietskörperschaft mit ca. 64.000 Einwohnern, ist diese Entwicklung eine existentielle Gefahr für die wirtschaftliche Grundlage“, erklärt SPD-Chef Abuzar Erdogan. Wenn der RoMed-Verbund Garant für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Rosenheim sei, dann müssten beide ihren Beitrag dazu gerecht tragen. „Gemessen an den Bevölkerungszahlen hat die Stadt die medizinische Versorgung des Landkreises Rosenheim mit 6,1 Millionen Euro im Jahr 2023 subventioniert“, so Erdogan weiter. Dies sei Geld, dass die Stadt dringend benötige, um Investitionen in das Fernwärmenetz, die Belebung der Innenstadt oder aber den Bildungsstandort Rosenheim zu tätigen.

Die Sozialdemokraten wollen aber auch eine straffere Aufsicht schaffen. „Es gilt Risiken zu minimieren und eine effiziente Aufsichtsstruktur zu schaffen“; sagt Ricarda Krüger. Man wolle das Beteiligungscontrolling im Rathaus zu stärken. „Einen Konzern, der Umsätze oberhalb der 300 Millionen Euro Grenze einfährt, muss aus Gründen der Risikofrüherkennung besser controlled und überwacht werden. Dafür muss die städtische Kämmerei weiteres Fachpersonal bekommen“, sind Erdogan und Krüger überzeugt.

Geht es nach dem Willen der SPD-Stadtratsfraktion soll Oberbürgermeister Andreas März zudem im Rahmen einer Gesellschafterversammlung beantragen, die Kompetenzen der Geschäftsführung einzuschränken. Bisher dürfe die Geschäftsführung Überschreitungen des Budgets bis zu 500.000 EUR eigenständig tätigen und über Personalangelegenheiten – mit Ausnahme der Chefärzte – eigenständig entscheiden. Künftig soll der Aufsichtsrat stärker in die Pflicht genommen werden. Budgetüberschreitungen ab 250.000 EUR sollen nunmehr dem Aufsichtsrat vorgelegt werden.

„Uns ist bewusst, dass das Defizit von RoMed nicht allein durch die vorgeschlagenen Maßnahmen behoben werden kann. Wir sind allerdings verpflichtet mit Steuergeldern sorgsam umzugehen und Risiken im Blick zu behalten“, begründet Abuzar Erdogan den Antrag.

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