Die ehemalige Gemeinde Pang wird in den vergangenen Monaten vermehrt vom LKW-Transitverkehr aufgesucht. Diese Entwicklung ist geht einher mit der in zunehmenden Intervallen stattfindenden Blockabfertigung an der A93 (Inntalautobahn). Der LKW-Verkehr ist aus vielen Gründen aus der Ortsdurchfahrt Pang zu verbannen:
Die Straßenbereite der Ortsdurchfahrt Pang ist angelegt für den PKW- und Radverkehr. Die Benutzung der Straße durch den LKW-Verkehr übersteigt die von der Straßenbreite umfassten Schutzbreiten.
Von der Ortsdurchfahrt Pang werden neben vielen Wohnsiedlungen auch ein Kindergarten und kleinteiliges Gewerbe erschlossen. Bei dem in die PangerStraße ein- und ausmündenden Verkehre handelt es sich ausschließlich um den PKW-Verkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr. Die hierdurch verursachten Gefahrenlagen verlangen eine angepasste Geschwindigkeit und ausreichende Reaktions- und Ausweichmöglichkeiten. Diese Anforderungen sind beim LKW-Verkehr nicht ausreichend erfüllt. Die durch den LKW-Transit ausgelösten Gefahren sind von einer Ortsdurchfahrt mit Erschließungsfunktion für Wohnsiedlungen und einem Kindergarten nicht hinzunehmen.
Der LKW-Verkehr verursacht einen weitaus höheren Lärm als dies bei PKW- und Radverkehr der Fall ist. Die an die Ortsdurchfahrt angrenzenden Wohnsiedlungen haben einen Anspruch auf gesunde Wohnverhältnisse und somit auch auf einen ausreichenden Lärmschutz.
Schließlich verfügt die Ortsdurchfahrt Pang weder über einen markierten Radweg noch über einen Schutzstreifen. Der Radverkehr ist somit relativ ungeschützt. Der LKW-Transitverkehr ist eine weitere Gefährdung des Radverkehrs. In der Abwägung der mit einem LKW-Durchfahrtsverbot verbundenen Hindernisse für den LKW-Verkehr und der Fürsorgepflichten insbesondere gegenüber dem Rad- und Fußgängerverkehr aber auch gegenüber den Anwohnern, ist das LKW-Durchfahrtsverbot im Abschnitt Kreisel Alter Wirt bis zum Dorfladen Pang unablässig.
Jede Unterschrift ist wichtig!
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