Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf mit dem Ziel der Aufhebung des § 219a StGB vorgelegt.
Dazu Kommentare von:
Maria Noichl, SPD-Europaabgeordnete & Bundesvorsitzende der Frauen in der SPD (ASF): "Es ist wichtig, dass die Ampelkoalition die Streichung des §219a auf den Weg gebracht hat. Es braucht aber auch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf §219a, und es muss klar benannt werden, dass diese Urteile Unrecht waren."
Elisabeth Jordan, SPD-Bezirks- und Stadträtin: "Frauen und Paare in Schwangerschaftskonflikten brauchen nach der gesetzlich geregelten Beratung niederschwellig zugängliche Informationen wo und wie ein Schwangerschaftsabbruch gemacht wird. Daher ist es überfällig, dass der §219a, der Ärztinnen und Ärzten dies untersagt, gestrichen wird. Gut, dass sich die Bundesregierung nun darum kümmert und in einer Kommission klärt, wie die Fragen um Schwangerschaftsabbrüche neu geregelt werden können."
Weiterführende Informationen bietet hierzu der Deutsche Frauenrat (DF).
Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum Internationalen Frauentag am 08. März von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr eine Online-Diskussion zum Thema Entkriminalisierung im Abtreibungsrecht: Abschaffung des § 219a - muss § 218 folgen? Zur Anmeldung geht es hier.