Das Thema Abtreibung ist in der Gesellschaft ein umstrittenes Thema. Auch der § 219a StGB, der „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet“, ist Teil dieser Diskussion. Bereits in den Koalitionsverhandlungen der Ampelparteien zeichnete sich Bewegung in dieser Frage ab, die nun im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums mit dem Ziel der Aufhebung des § 219a StGB mündet. Ein Schritt, den die Rosenheimer SPD-Politikerinnen Maria Noichl, Europaabgeordnete und Bundesvorsitzende der Frauen in der SPD (ASF) sowie Elisabeth Jordan, Bezirks- und Stadträtin begrüßen.
„Mit der rückwärtsgewandten Haltung der CDU/CSU, die sich auch im aktuellen Interview der ehemaligen bayerischen Sozialministerin Christa Stewens mit dem Merkur widerspiegelt, wäre dieser Schritt nie möglich gewesen“, sind Noichl und Jordan überzeugt. „Wer Information mit Werbung gleichsetzt, stellt sich gegen das medizinische Ethos und verharmlost die Nöte und Probleme der betroffenen Frauen,“ so die beiden SPD-Politikerinnen weiter.
"Es ist wichtig, dass die Ampelkoalition die Streichung des §219a auf den Weg gebracht hat. Es braucht aber auch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf §219a, und es muss klar benannt werden, dass diese Urteile Unrecht waren", stellt Noichl klar.
„Frauen und Paare in Schwangerschaftskonflikten brauchen nach der gesetzlich geregelten Beratung niederschwellig zugängliche Informationen, wo und wie ein Schwangerschaftsabbruch gemacht wird. Daher ist es überfällig, dass der §219a, der Ärztinnen und Ärzten dies untersagt, gestrichen wird. Gut, dass sich die Bundesregierung nun darum kümmert und in einer Kommission klärt, wie die Fragen um Schwangerschaftsabbrüche neu geregelt werden können", führt Jordan weiter aus.
„Ärztinnen und Ärzte, die Beratungen und Informationen bei Schwangerschaftsabbrüchen anbieten, dürfen ebenso wenig den Belästigungen und Anfeindungen von Abtreibungsgegnerinnen und –gegnern ausgesetzt werden, wie ihre Patientinnen. Es braucht daher eine Schutzzone um diese diese Praxen, die nicht überschritten werden darf“, fordert Jordan abschließend.
Hintergrund:
Weiterführende Informationen bietet hierzu der Deutsche Frauenrat (DF).
Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum Internationalen Frauentag am 08. März von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr eine Online-Diskussion zum Thema: Entkriminalisierung im Abtreibungsrecht: Abschaffung des § 219a - muss § 218 folgen? Zur Anmeldung geht es hier.