Parkgebühren - städtische Parkhäuser

12.11.2014

Die SPD-Fraktion beantragt einen Beschlusszu fassen, im gesamten Innenstadtbereich in allen von der Stadt verpachteten oder an die städtischen Gesellschaften zum Betrieb überlassenen Parkhäusern die erste Stunde Parkens kostenfrei zu gestalten.

Unter kostenfrei verstehen wir, dass bis zu einer Parkdauer von 1 Stunde das Parken kostenfrei ist. Wird die Parkdauer von 1 Stunde überschritten, wird die Gebühr ab der 1. Stunde erhoben.

Begründung

Nach wie vor ist die Verkehrsbelastung im Bereich der Innenstadt unverhältnismäßig hoch. Eine der wesentlichen Ursachen dafür ist auch der Parksuchverkehr. Mit verschiedenen Maßnahmen (z.B. Rosenheimer Chip-System) hat man versucht, den täglichen Verkehr einzudämmen, leider ohne Erfolg. In diesen Tag wurde deshalb auch das Rosenheimer Chip-System wieder eingestellt.

Wir nehmen dieses Ereignis zum Anlass, unsere Anträge aus den Jahren 2000 und 2003 hiermit zu erneuern.

Wir sind der Überzeugung,dass wir klare Regelungen brauchen, die für den Autofahrer verständlich und einheitlich sind.

Unsere Zielsetzungen sind - weiterhin - die Eindämmung des Parksuchverkehrs, die Möglichkeit der Erledigung kurzzeitiger Tätigkeiten und schließlich die Auslastung der Parkhäuser. Dies alles im Sinne der Innenstadt, die in einer Konkurrenzsituation mit den Fachmarktzentren und dem Umland stehen.